Im Sinne Astrid Lindgrens ist es die Erziehung zu Toleranz, Fairness, Verständnis, Verantwortung und Mut unser Ziel.
Sprachliche Kompetenzen sind dabei die entscheidenden Schlüsselqualifikationen. Darum ist es unser Hauptanliegen, unsere sprachbeeinträchtigten Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich durch Sprache in ihren kognitiven und sozialen Fähigkeiten weiterzuentwickeln, um so teilhaben zu können am gesellschaftlichen Leben.
Die Gestaltung des gesamten Schulbetriebes – nicht nur des Unterrichts – steht unter der Zielsetzung der sprachlichen Förderung.
Unser umfassendes Schulprogramm mit allen Inhalten und Zielen unseres Unterrichts finden Sie hier im PDF-Format:
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Als Schule hat man viele Aufgaben
Wir fördern gezielt Sprachentwicklung
Die Astrid-Lindgren-Schule besteht seit 1992. Sie versteht sich als ein Förderort für Schülerinnen und Schüler mit schwerwiegenden Sprachstörungen (Übersicht dazu nach dem Absatz als Download) in der Modellregion Inklusion im Kreis Groß-Gerau.
Sie ist eine lernzielgleiche Förderschule von der Vorklasse bis zur 4. Klasse. Die Schule orientiert sich an den gleichen Bildungsstandards, Lernzielen und Stundentafeln wie die Grundschule. Die Eltern können neben der Inklusiven Beschulung an der zuständigen Grundschule auch die Astrid-Lindgren-Schule als Förderort für ihr Kind wählen.
Der Unterricht wird unter sprachheilpädagogischen Gesichtspunkten gestaltet, damit die Kinder in ihrer Sprache gefördert werden und sie die Lerninhalte trotz ihrer Sprachbeeinträchtigung angemessen verarbeiten können.
Die Vernetzung aller am Entwicklungsprozess der Kinder beteiligten Institutionen und Personen, besonders eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, ist ein wesentlicher Teil unserer Arbeit.
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Unser Ziel als Durchgangsschule
Die Astrid-Lindgren-Schule versteht sich als Durchgangsschule. Das bedeutet, dass wir Schülerinnen und Schüler, sobald es ihre sprachlichen Fortschritte zulassen, an die allgemeine Schule zurückschulen.
Die Entscheidung über den individuell richtigen Zeitpunkt eines Wechsels an die Allgemeine Schule wird in Kooperation mit den Eltern und der Allgemeinen Schule bzw. bei Bedarf mit dem zuständigen rBFZ (regionales Beratungs- und Förderzentrum) von der Klassenkonferenz getroffen.
Um Sicherheit in der Entscheidung zur Rückschulung zu erhalten, ist eine probeweise Beschulung an der zuständigen Grundschule möglich.
Schülerinnern und Schüler die uns verlassen gehen entweder ohne Förderbedarf in die Allgemeine Schule oder werden dort mit Förderbedarf inklusiv beschult.