Astrid-Lindgren-Schule

Ihr Kind soll bei uns aufgenommen werden?

Das sind die Voraussetzungen

Kinder mit schwerwiegenden Sprachbeeinträchtigungen können auf Wunsch der an der ALS aufgenommen werden.

Unsere Förderschullehrkräfte empfehlen nach einer umfangreichen Diagnostik gegebenenfalls die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbereichs im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung und einen geeigneten Förderort für die Kinder. Die Empfehlung basiert immer auf der individuellen und ganzheitlichen Betrachtung des Kindes und entsprechender Rahmenbedingungen.

Bei umfassenden Entwicklungsstörungen ist für eine Aufnahme an der Astrid-Lindgren-Schule wichtig, dass die Sprachbeeinträchtigung im Zentrum der Auffälligkeiten steht und dass eine lernzielgleiche Beschulung langfristig möglich erscheint.

Nicht schulpflichtige Kinder

Eltern von nichtschulpflichtigen Kindern können den Aufnahmeantrag (siehe unten) zum Besuch der Vorklasse an der Astrid-Lindgren-Schule stellen. Dieser Antrag muss bis zum 15. Dezember bei uns eingereicht werden. Sobald der Antrag bei uns vorliegt, meldet sich das Sekretariat der Astrid-Lindgren-Schule zwecks Terminvereinbarung zum Erstgespräch mit der Schulleitung bei Ihnen.

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Diagnostikmaterial

Schulpflichtige Kinder

Ein Antrag auf Aufnahme an die Astrid-Lindgren-Schule muss zuvor an der für das Kind zuständigen Grundschule gestellt werden. Diese bezieht das zuständige Beratungs- und Förderungszentrum (rBFZ) in den Beratungsprozess mit ein und nimmt zum Elternwunsch Stellung. Der Aufnahmeantrag mit Stellungnahme der Schulleitung wird dann an die Astrid-Lindgren-Schule weitergeleitet. Sobald der Antrag bei uns vorliegt, meldet sich das Sekretariat der Astrid-Lindgren-Schule zwecks Terminvereinbarung zum Erstgespräch mit der Schulleitung bei Ihnen.