Schulpflichtige Kinder
Kinder mit schwerwiegenden Sprachstörungen können auf Wunsch der Eltern nach einer umfangreichen Diagnostik an der ALS aufgenommen werden.
Ein Antrag auf Aufnahme an die Astrid-Lindgren-Schule muss zuvor an der für das Kind zuständigen Grundschule gestellt werden. Diese bezieht in der Regel das zuständige Beratungs- und Förderungszentrum (BFZ) in den Beratungsprozess mit ein und nimmt zum Elternwunsch Stellung. Die Anmeldung mit Stellungname wird dann an die ALS weitergeleitet.
Liegt uns ein Antrag vor, können Beratungsgespräche vereinbart werden – für das nächste Schuljahr sind diese Termine bis 15. Dezember zu vereinbaren.
Melden Sie sich gerne telefonisch unter 06152 / 83093.
Nicht schulpflichtige Kinder
Nicht schulpflichtige Kinder können zum Besuch der Vorklasse direkt an der Astrid-Lindgren-Schule angemeldet werden.
Ob eine Aufnahme an der ALS möglich ist, wird im Rahmen einer umfassenden Diagnostik geprüft.