Astrid-Lindgren-Schule

Unser Ziel – sprachbeeinträchtigte Schüler*innen fit für die Allgemeine Schule machen

Die Astrid-Lindgren-Schule versteht sich als Durchgangsschule. Das bedeutet, dass wir bemüht sind, Schüler*innen so bald als möglich und pädagogisch sinnvoll an die allgemeine Schule abzugeben.

Die Entscheidung über den individuell richtigen Zeitpunkt eines Wechsels an die Allgemeine Schule wird in Kooperation mit den Eltern und der Allgemeinen Schule bzw. bei Bedarf mit dem zuständigen rBFZ (regionales Beratungs- und Förderzentrum) von der Klassenkonferenz getroffen. Grundlage für eine mögliche Rückschulung sind Fortschritte im Bereich der Sprache.
Die Rückschulung ist nach jedem Schuljahr möglich. Aus inhaltlichen Gründen liegen zeitliche Schwerpunkte der Rückschulung nach der Vorklasse, nach der 2. und nach der 4. Klasse.

Schüler*innern die uns verlassen gehen zum einen ohne Förderbedarf in die Allgemeine Schule oder werden dort inklusiv beschult.

Wir bieten einen Elternabend zum Übergang 4-5 jeweils zu Schuljahresbeginn in der 4. Klasse an.

Das Hessische Kultusministerium stellt in einem Erklärfilm dar, welche Schulformen und Bildungsgänge es nach der Grundschule gibt und wie der Übergang zur Klasse 5 gestaltet werden kann: https://kultusministerium.hessen.de/Schulsystem/Schulformen-und-Bildungsgaenge/Erklaerfilme/Bildungswege-in-Hessen